Welche finanziellen Hilfen gibt es?
In schwierigen Lebenslagen ist es wichtig, Hilfsmöglichkeiten ausfindig zu machen. Allerdings ist es nicht immer einfach, an alle notwendigen Informationen heranzukommen. Hier leisten familienberatungsstellen gute Dienste. Es gibt sie in allen Städten und Kreisen, wo sie von den Kirchen oder Trägern wie der pro familia, der Arbeiterwohlfahrt und anderen unterhalten werden.
Wo gibt es…?
Elterngeld
Es beträgt 67 Prozent und ersetzt das durch die Übernahme der Bedeutung des Kindes wegfallende Erwerbseinkommen, begrenzt auf maximal 1800 Euro monatlich. In den verschiedenen Bundesländern sind unterschiedliche Behörden und Ämter für die Bewilligung zuständig.
Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig bezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgtfür das erste, zweite und dritte Kind 154 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind werden monatlich 179 Euro gezahlt. Beantragt wird es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit oder im gegebenem Fall bei der Familienkasse des öffentlichen Dienstes.
Arbeitslosengeld II (ALG II)
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) dient der Grundsicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Hilfebedürftige (SGB II). Die Anträge werden an die sogenannten Arbeitsgemeinschaften gestellt (das sind die “Job-Center”" bei der Agentur für Arbeit) oder an besondere Einrichtungen in Kommunen, die keine Arbeitsgemeinschaften bilden. Zu erfragen bei der jeweiligen Agentur für Arbeit. Nichterwerbsfähige erhalten Sozialgeld nach SGB XII.
Mutterschaftsgeld
Gesetzlich krankenversicherte Frauen mit Krankengeldanspruch (z.B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitlose) erhalten während des Mutterschutzes in der Regel ein Mutterschaftsgeld. Es beträgt für die Zeit des Mutterschutzes 13 Euro pro Tag. Daneben erhalten Arbeitnehmerinnen den Arbeitgeberzuschuss in Höhe ihres durchschnittlichen Nettoarbeitsengelts, gemindert um das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitslose erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Die Anträge richten sich an die eigene Krankenkasse. In anderen Fällen ist das Bundesversicherungsamt zuständig.
Wohngeld
Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen, die Wohnkosten zu tragen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Gesammteinkommen des Haushalts ab, darüber hinaus von der Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitgliedersowie der Mithöhe bzw. der Belastung (bei Eigentum). Wer ALG II oder andere Hilfen zum Lebensunterhalt bezieht, bei deren Berechnung die Wohnkosten berücksichtigt werden, kann kein Wohngeld beziehen. Anträge werden an die Wohngeldstelle der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihr Kind bekommen, können einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies gilt auch bei ungeklärter Vaterschaft. Der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate innerhalb der ersten zwölf Lebensjahre des Kindes gezahlt. In den neuen Bundesländern beträgt er für Kinder bis unter sechs Jahren monatlich 109 Euro, danach 149 Euro. In den alten Bundesländern wird monatlich 125 Euro bzw. 168 Euro gezahlt. Die Anträge werden beim Jugendamt gestellt.
Ermäßigter Kindergarten- oder Krippenbeitrag
Die Kindergarten- oder Krippenbeiträge werden von den Ländern und Kommunen festgelegt und richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Aber einer bestimmten Einkommensgrenze müssen keine Kindergarten- oder Krippenbeiträge gezahlt werden. Zuständig sind die örtlichen Jugendämter.
Stundung von BAföG-Rückzahlungen
Wer weniger Einkommen als monatlich 960 Euro netto hat, kann beantragen, die Tilgung des BAföG-Darlehensanteils vorübergehend auszusetzen. Für jedes zum Haushalt gehörige Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 435 Euro, für den Ehepartner um weitere 480 Euro. Der Antrag auf Zahlungsaufschub kann bis zu vier Monate rückwirkend gestellt werden. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Schuldnerberatung
In den meisten Städten und Kreisen gibt es sogenannte Schuldnerberatungsstellen. Sie helfen betroffenen Familien und Einzelpersonen, aus ihrer Schuldenspirale herauszukommen. Mit Hilfe von Fachleuten können realistische Entschuldungspläne erarbeitet werden. Sie verhandeln mit Gläubigern und erstellen auch private Haushaltspläne. Außerdem informieren sie über staatliche und kommunale Hilfsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass bisher möglicherweise noch nicht beantragte finanzielle Ansprücheeingelöst werden können.
